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Scheidung einreichen

Die Scheidung einreichen ist ein Problem, was neben rechtlichen, vor allen Dingen persönlich und wirtschaftlich Überlegungen einfordert. Der Rechtsanwalt kann ihnen nicht raten, ob Sie die Scheidung einreichen sollen oder nicht. Wie oft wurde ich bei den zahlreichen Scheidungen, die ich in meinem Leben vertreten habe, gefragt: „Was meinen Sie, soll ich mich scheiden lassen?“

Ich habe immer geantwortet, dass genau diese Frage der Anwalt nicht beantworten kann, sondern die betreffende Mandantin oder von dem Mandanten nur selbst.

Allerdings habe ich dann schon versucht, mich in die Situation der Ehe hinein zu denken. Wenn z. B. viele Jahre lang zwischen den Eheleuten nicht wieder gut zu machende Streitigkeiten und Konflikte herrschten und das Unglück sich lange hinzog, auch wenn Kinder misshandelt wurden, oder chaotische Verhältnisse das Leben der Familie beherrscht haben, dann ist es schon zu überlegen, ob man bis an sein Lebensende wartet oder gerade, wenn man noch jünger ist, nicht neu durchstarten will.

Oft habe ich gehört, dass wegen des gemeinsamen Hauses und wegen der Kinder eine Scheidung nicht eingereicht werden soll. Dies sind selbstverständlich wichtige und ganz entscheidende Überlegungen, die hier zu treffen sind. Gelegentlich hatte ich jedoch auch den Eindruck, dass das Haus oder die Kinder (gerade wenn diese schon in die Nähe der Volljährigkeit rückten) der Vorwand für die eigene Verzagtheit darstellen.

Die Scheidung kann nur eingereicht werden, wenn die Parteien mind. ein Jahr getrennt gelebt haben oder einer von beiden sich auf eine ganz besondere und gravierende Weise fehlverhalten hat, woran jedoch strenge Maßstäbe anzusetzen sind. Natürlich kann sich nur der andere scheiden lassen, aber nicht derjenige, der sich so gröblichst fehlverhalten hat.

Bevor man die Scheidung einreicht, ist eine ausführliche Rechtsberatung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt sinnvoll und erforderlich, mit dem man alle Aspekte besprechen sollte, insbesondere auch die Vermögensauseinandersetzung und die Unterhaltsfrage.

Scheidung einreichen in München & Starnberg - Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen einer Ehescheidung sowie wirtschaftlichen und persönlichen Aspekten

Weiterführende Links:

Familienrecht
Düsseldorfer Tabelle
Einvernehmliche Scheidung
Familiengericht
Gerichtskosten Scheidung
Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung
Scheidung (Ablauf)
Scheidungsstreitwert
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