Erstberatung
Die Erstberatung steht am Anfang jedes Mandatsverhältnisses und ist zunächst eine eingehende Rechtsberatung, die auch dem gegenseitigen Kennenlernen und der Vertrauensbildung dient. Sie erhalten so sehr schnell Einblick in meine Arbeitsweise.
Im Rahmen dieser Erstberatung wird Ihr Fall grundsätzlich in den ersten Grundzügen besprochen, Erfolgsaussichten diskutiert und ein Kostenrahmen abgesteckt. Ebenso erhalten Sie von mir eine klare Aussage, welche Unterlagen und eventuelle Zusatzinformationen noch beizubringen sind. Verbleibt es bei dieser Erstberatung, kann diese grundsätzlich höchstens € 250,00 netto zzgl. 19% Mehrwertsteuer kosten (§ 34 Abs. 1 RVG). Sofern Sie mich weiter in der Sache beauftragen, wird diese Gebühr für die Erstberatung auf die nachfolgende Tätigkeit in voller Höhe angerechnet.