Steuerverkürzung
Die leichtfertige Steuerverkürzung (fahrlässig) ist im Gegensatz zur Steuerhinterziehung (vorsätzlich) eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
Für weitere Informationen siehe „Leichtfertige Steuerverkürzung“.
Weiterführende Informationen:
Betrug
Leichtfertige Steuerverkürzung
Steuerfahndung
Steuerhinterziehung (Strafe)
Steuerhinterziehung (Verjährung)
Steuersünder
Strafbefreiende Selbstanzeige
Verletzung der Buchführungspflicht