Probleme mit der Steuerfahndung
Probleme mit der Steuerfahndung können ersthafte Schwierigkeiten darstellen. Die Steuerfahndung hat grundsätzlich die gleichen Befugnisse wie Polizei und Staatsanwaltschaft. Gegen das Erscheinen der Steuerfahndung, gegen deren Recht, eine Wohnung unangemeldet zu betreten und Unterlagen mitzunehmen, ist im praktischen Ergebnis kein wirksames Mittel vorhanden.
Wenn ein Rechtsanwalt oder Steuerberater insoweit Rechtsbehelfe einlegen, sind die Umzugskartons mit den Leitzordnern längst beim Finanzamt.
Wichtig ist, dass man nicht (!) im vorauseilenden Gehorsam freundliche Mitwirkungen vornimmt, obwohl man hierzu nach § 211 Abs. 1 AO (Abgabenordnung) eigentlich verpflichtet wäre.
Hierbei ist zu bedenken, dass die Steuerfahndung auch für die Zollfahndung tätig ist, z. B. wenn es bei Exportgeschäften um die Einfuhrumsatzsteuer geht.
Wenn die Steuerfahndung überraschend geklingelt und Unterlagen mitgenommen hat, dann sollte man einen in Steuerstrafsachen erfahrenen Rechtsanwalt beauftragen, der unverzüglich Kontakt mit der Behörde aufnimmt, nachdem er sich mit dem Steuerberater abgestimmt hat.
Weiterführende Links:
Beihilfe zur Steuerhinterziehung
Leichtfertige Steuerverkuerzung
Selbstanzeige
Selbstanzeige (fehlerhaft)
Selbstanzeige (richtig)
Steuerfahndung
Steuerhinterziehung (Strafe)
Steuerhinterziehung (Verjährung)
Steuersünder
Steuerverkürzung
Strafbefreiende Selbstanzeige
Wirtschaftsstrafrecht