Wirtschaftsstrafrecht
Autor: Dr. Franz Sußner, Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Das Wirtschaftsstrafrecht als solches ist ein juristisch nicht genau definiertes Rechtsgebiet: Es handelt sich hier um meist erhebliche Straftaten im Zusammenhang mit unternehmerischer Betätigung, oft verbunden mit dem Vorwurf von Steuerstraftaten. Die Gerichte haben eigene sog. „Wirtschaftsstrafkammern“.
Die Verteidigung einer Wirtschaftsstrafsache ist kompliziert, weil sie von Verteidigern ein oft nicht unerhebliches Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen und steuerlichen Gegebenheiten verlangt. Deswegen muss im Einzelfall entschieden werden, ob der Verteidiger einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zur Unterstützung und Beratung hinzuzieht. Wirtschaftsstrafsachen sind oft sehr schwerfällig und ziehen sich in die Länge, auch ist häufig der Tatnachweis schwer zu führen. Wann ein verantwortlicher Unternehmer davon ausgehen musste, dass seine Firma insolvent ist, er also einen Insolvenzantrag stellen müsste, kann im Nachhinein nur sehr schwer ausgemacht und festgestellt werden. Dies konnte man erst kürzlich bei dem Fall des Drogerieunternehmers und seiner Familie beobachten, der durch die Presse ging.
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