Erschließungsbeitragsrecht / Ausbaubeitragsrecht
Autor: Dr. Franz Sußner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Ein besonderes Kapitel ist das Erschließungsbeitragsrecht, das derzeit in Bayern wieder heiß diskutiert wird. Es spielt eine rechtliche Rolle, ob beispielsweise eine Straße das erste Mal hergestellt wird oder nur ausgebaut wird. Im Falle des Ausbaus ist der Anteil, der auf die Bürger umgelegt werden kann, wesentlich geringer.
Menschliche Dramen spielen sich ab, wenn beispielsweise ältere Leute, die über kein allzu hohes Einkommen mehr verfügen, weil sie im Ruhestand sind, plötzlich 5-stellige Erschließungsbeitragsbescheide bekommen, da ihre Grundstücke ziemlich groß sind. Es geht in den Satzungen häufig nicht nur um die Grundstücksgröße, sondern um komplizierte Verteilungsschlüssel, die hier nicht dargestellt werden können. In solchen Härtefällen besteht jedoch die Möglichkeit, eine langfristige Stundung oder sogar einen teilweisen oder vollständigen Erlass zu beantragen, wofür die Voraussetzungen jedoch sehr erheblich sein müssen. Gerade in diesen Bereichen ist es wichtig, einen verwaltungsrechtlich erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen, dass dieser verhandelt. Ähnliche Erleichterungen gib es auch für Landwirte.
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