Wie finde ich einen guten Strafverteidiger?
Autor: Dr. Franz Sußner, Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Einen guten Strafverteidiger finden Sie sicherlich nicht über die Berichte der Regenbogenpresse in den Illustrierten. Diese Berichte sind häufig unzutreffend und verzerren das Thema total. Einen guten Strafverteidiger erkennen Sie z. B. auch daran, dass er Ihnen nicht relativ bald nach Beginn und Übernahme des Mandates vollmundig Dinge verspricht, von denen völlig ungewiss ist, ob sie danach zu halten sind. Einen guten Strafverteidiger erkennen Sie insbesondere auch daran, dass er, auch wenn Sie hiernach noch nicht gefragt haben, auch schließlich die Risiken und Probleme des Falles mit Ihnen bespricht, nicht nur die Chancen. Das Wichtigste an einem guten Strafverteidiger ist jedoch: Er muss frühzeitig erkennen, ob ein Kampf (Hauptverhandlung) sinnvoll und erforderlich ist oder ob es besser ist, mit der Staatsanwaltschaft nach außen hin nicht erkennbar zu verhandeln und eine Einstellung wegen geringer Schuld mit oder ohne Geldauflage zu erreichen. Gegebenenfalls kann auch ein Strafbefehl ausgehandelt werden, der nicht im polizeilichen Führungszeugnis erscheint.
Dies hat zum einen den Vorteil, dass eine öffentliche Verhandlung, die Aufsehen erregt, vermieden werden kann, zum anderen in Verhandlungen oft bessere Ergebnisse erreicht werden als nach einer anstrengenden und teuren, tagelangen gerichtlichen Hauptverhandlung.
Also: Der Strafverteidiger sollte nicht zu viel versprechen und mit Ihnen ausführlich die Frage erörtern, ob statt des Ganges in die Hauptverhandlung nicht Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft der sinnvollere Weg sind. Die hohe Kunst der Strafverteidigung besteht darin, rechtzeitig zu entscheiden, ob man mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht verhandelt oder es sinnvoll ist, die Sache auszukämpfen.
Manchmal ist das Auskämpfen aber einfach erforderlich, wie im Falle des Wetterfrosches zu beobachten war, der durch die Presse ging.
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