Verjährungsfristen Strafrecht
Die Verjährungsfristen im Strafrecht betragen zwischen 30 Jahren (bei Taten, die mit lebenslangen Freiheitsstrafen bedroht sind) und bis zu 3 Jahren bei leichten Strafgesetzen. Die Frist richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen Tatbestand die Tat verwirklicht ohne Rücksicht auf Schärferungen oder Milderungen. Mord verjährt überhaupt nicht.
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