Trennungsvereinbarung
Bei einer Trennungsvereinbarung handelt sich um einen Vertrag, der möglichst beim Notar geschossen werden sollte, und mit dem vor einer einvernehmlichen Scheidung die Scheidungsfolgen umfassend und abschließend geregelt werden.
Diese Seite stellt ledigliche eine Definition des Begriffs dar, und bietet einen sehr kurzen Überblick zu dem Thema. Vergleichen Sie bitte für weitere Auskünfte meine Ausführungen zum Thema „Einvernehmliche Scheidung“.
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