Familiengericht
Die Familiengerichte sind die Spezialabteilungen bei den Amtsgerichten, welche ausschließlich Familiensachen bearbeiten. Familiensachen sind Ehesachen, Kindschaftssachen, Abstammungssachen, Adoptionssachen, Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Gewaltschutzsachen, Versorgungsausgleichssachen, Unterhaltssachen, Güterrechtssachen, sonstige Familiensachen, Lebenspartnerschaftssachen (§ 111 FamFG). Familienstreitsachen sind Unterhaltssachen und Lebenspartnerschaftssachen, Güterrechtssachen sowie sonstige Familiensachen.
Das Familiengericht ist grundsätzlich beim Amtsgericht, jedoch rechtstechnisch in vielen Fällen dem Landgericht gleichgestellt. So geht das Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Familiengerichtes nicht zum darüber liegenden Landgericht, wie die anderen Rechtsmittel des Amtsgerichtes, sondern zum Oberlandesgericht.
Bei den Familiengerichten entscheiden Familienrichter mit einer besonderen Ausbildung und einer besonderen Erfahrung, was für den sensiblen und emotional belasteten Bereich des Familienrechts sinnvoll ist.
Für den Landkreis Starnberg ist das Familiengericht beim Amtsgericht Starnberg ansässig. Für die Stadt München ist das Familiengericht beim Amtsgericht München in der Pacellistraße zu finden.
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