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Betrug

Betrug steht in § 263 Strafgesetzbuch (StGB), wo es im ersten Satz heißt:

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder durch Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Der Betrugsvorwurf, der von Seiten der Staatsanwaltschaften erhoben wird, kann viele Gesichter haben. Eine häufige Form des Betrugs, die früher kaum verfolgt wurde, ist mittlerweile der sogenannte „Eingehungsbetrug“. Der besteht darin, dass eine Verpflichtung begründet wird (etwa einen Kaufpreis für eine bezogene Leistung zu bezahlen) von der man weiß oder wissen muss, dass man sie nie erfüllen kann. Der Klassiker ist das Bestellen von Waren im Internet, die man dann empfängt und die Rechnung niemals ausgleicht.

Auch habe ich Fälle von Geschädigten erlebt, dass Anbieter im Internet vorgaben, z. B. sehr begehrte Karten für äußerst begehrte Fußballspiele oder sonstige ähnliche Ereignisse zu besitzen und sich dann nach Vorkasse nie mehr meldeten.

Betrug kann auch mit bedingtem Vorsatz („es wird schon gut gehen“) begangen werden, wobei die Täuschungshandlung ursächlich sein muss für die Irrtumserregung beim Betrogenen und dann die hieraus sich ergebende Vermögensverschiebung (Vermögensschaden). Das heißt, Betrug liegt also nur dann vor, wenn zwischen den Lügen des Betrügers und dem Vermögensschaden des Geschädigten ein direkter Zusammenhang besteht.

So muss eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB noch nicht unbedingt auch zugleich einen Betrug darstellen. Manchmal wird der Betrugsvorwurf auch ziemlich vorschnell erhoben, weil in der Gerichtspraxis die Abgrenzung an den Rändern des Tatbestandes oft sehr unscharf ist. Gerade in solchen Fällen ist es wichtig, einen erfahrenen und ambitionierten Verteidiger zu beauftragen.

Betrug in Starnberg & München - Ausführliche Informationen über das Betrugsdelikt im Sinne des Paragraphen §263 StGB und Verteidigungsmöglichkeiten gegen diesen Vorwurf

 

Weiterführende Links:

Strafrecht
Bankrott
Betrügerischer Bankrott
Insolvenzverschleppung
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Steuerhinterziehung (Strafe)
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Verjährungsfristen im Strafrecht
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