Besonderes Verwaltungsrecht
Autor: Dr. Franz Sußner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Das besondere Verwaltungsrecht ist die Sammlung von Spezialgesetzen im Verhältnis des Staates (Gemeinden, Städte, Regierungsbezirke, Länder und der Bund) zum Bürger: Baugesetze, Straßenverkehrsgesetze, Bauplanungsgesetze, Polizeigesetze, Satzungen der Gemeinden über Bebauungspläne oder kommunale Beiträge (Straßenausbaubeitrag oder Herstellungsbeitrag) sowie über Kanalgebühren oder Müllentsorgung. Hierzu gehören auch die Beamtengesetze, in denen die Laufbahnen geregelt sind und die dazugehörigen Disziplinargesetze im Falle des Fehlverhaltens von Beamten (besonderes Verwaltungsrecht). Die Disziplinargerichte sind neben und unabhängig von den Strafgerichten tätig. Das besondere Verwaltungsrecht unterscheidet sich in der Regel von Bundesland zu Bundesland, wobei es hier erhebliche Unterschiede gibt. Die baurechtliche Lage in Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg unterscheidet sich erheblich von der bayerischen. Ähnlich verhält es sich bei den Beamtengesetzen und den Polizeigesetzen.
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