Beamtenrecht / Versetzung
Autor: Dr. Franz Sußner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Beamte werden öfters versetzt, was den jeweiligen beamtenrechtlichen Laufbahnvorschriften und Spezialregeln entsprechen muss (Beamtenrecht Versetzung). Die Versetzungen können entweder in der Hierarchie im Sinne der Karriere von unten nach oben, also in ein höheres Amt stattfinden, von oben nach unten nur nach einem Fehlverhalten des Beamten, das in der Regel von der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichtes vorher festgestellt worden ist. Der Beamte kann auch räumlich versetzt werden, was jedoch erheblich eingeschränkt ist und nur begrenzt ohne seine Zustimmung möglich ist. Wird nach Meinung eines Beamten ein Mitbewerber auf ein höheres Amt versetzt, das der Beamte selbst gerne gehabt hätte, gibt es hier die sogenannte „Konkurrentenklage“, also der Prozess gegen die Behörde, dass nicht der Mitbewerber, sondern der Beamte selbst das Amt zu erhalten hätte.
Weiterführende Links:
Allgemeines Verwaltungsrecht
Besonderes Verwaltungsrecht
Ermessen Verwaltungsrecht
Beamtenrecht
Dienstfähigkeit
Gleichbehandlungsgrundsatz im Verwaltungsrecht
Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht
Untätigkeitsklage Verwaltungsrecht
Widerspruchsverfahren Verwaltungsrecht